
Medienvertreter, die zum ersten Mal eine Akkreditierung beantragen, müssen sich zuvor auf der Mediasite der DTM www.dtm.com/media registrieren. Nach Prüfung durch den ITR e.V. bekommt der Antragsteller per Email seine Zugangsdaten mitgeteilt.
Akkreditierungen sind ausschließlich online über die Mediasite www.dtm.com/media zu beantragen.
Zur Akkreditierung berechtigt sind grundsätzlich nur hauptberuflich tätige Motorsportjournalisten und Motorsportfotografen, die einen gültigen bundeseinheitlichen Presseausweis sowie einen konkreten Redaktionsauftrag* im Original (keine Kopie, kein Fax) vorweisen können. Zudem ist ein aktuelles Passfoto online zu hinterlegen. Anerkannt sind die bundeseinheitlichen Presseausweise der folgenden Verbände/Organisationen:
Internationale Journalisten müssen sich durch einen Presseausweis des AIPS (Association Internationale de la Presse Sportive) ausweisen sowie zusätzlich einen konkreten Redaktionsauftrag* im Original (keine Kopie, kein Fax) nachweisen.
Je Redaktion kann nur ein Medienvertreter akkreditiert werden. In Ausnahmefällen ist die zusätzliche Akkreditierung eines Fotografen möglich.
Medienvertreter mit einem gültigen Formel-1- oder WRC Permanentticket erhalten nach vorheriger Anmeldung und Unterzeichnung der Enthaftungserklärung eine DTM Akkreditierung.
Einzelfallprüfungen durch die ITR-Presse sind möglich. Die ITR Presse behält sich vor, Akkreditierungsanträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen und zu widerrufen. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht.
Die Originalunterschrift des Medienvertreters auf der Enthaftungserklärung ist obligatorisch.
Eine Permanentakkreditierung gewährt dem Medienvertreter Zugang bei allen DTM-Wertungsläufen der laufenden Saison.
Für eine Permanentakkreditierung gelten die allgemeinen Bestimmungen. Außerdem muss der Antragsteller aus den Jahren 2008/2009 bei mindestens sieben DTM Wertungsläufen nachweislich vor Ort gewesen sein. Zu diesem Zweck liegt an den Rennwochenenden im Pressezentrum eine Anwesenheitsliste aus. Entsprechende Arbeitsnachweise (redaktionelle Artikel, Fotos) sind zusätzlich vorzulegen.
a) Print/Hörfunk
Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen müssen Veröffentlichungsbelege (redaktionelle Artikel, Beiträge) mit eindeutigem Urhebernachweis von mindestens sieben DTM Wertungsläufen aus den Jahren 2008/2009 vorgelegt werden. Haben Medienvertreter bei vorherigen Rennen eine Akkreditierung erhalten, müssen von dieser Veranstaltung Belege vorgelegt werden.
Mit einer Akkreditierung als Print-Journalist ist es gestattet, in Textform in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Druckschriften sowie in den jeweils dazugehörigen Online Auftritten über das jeweilige Rennen zu berichten.
Mit einer Akkreditierung als Hörfunk-Journalist ist es gestattet, in akustischer Form über das jeweilige Rennen zu berichten und Audio-Aufnahmen zu erstellen.
b) Internet
Zusätzlich zu den für Print-Journalisten gültigen Bestimmungen ist ein eigener DTM-/Tourenwagenbereich auf der Website obligatorisch. Weiterhin müssen die Online-Nutzungsdaten IVW-geprüft oder anderweitig transparent gemacht werden.
Mit einer Akkreditierung als Internet- bzw. Online-Journalist ist es gestattet, in Textform via Online-Medien über das jeweilige Rennen zu berichten.
c) Fotografen
Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen müssen Veröffentlichungsbelege (Fotos) mit eindeutigem Urhebernachweis von mindestens vier DTM-Wertungsläufen aus den Jahren 2008/2009 vorgelegt werden. Haben Medienvertreter bei vorherigen Rennen eine Akkreditierung erhalten, müssen von dieser Veranstaltung Belege vorgelegt werden.
Mit einer Akkreditierung als Fotograf ist es gestattet, Bilder in Form von Einzel- oder Sequenzaufnahmen zu erstellen.
Im Akkreditierungsbüro erhalten die Fotografen ein jeweils am Rennwochenende gültiges Leibchen, das jederzeit sichtbar zu tragen ist und zum Arbeiten in den dafür vorgesehenen Bereichen (siehe Streckenplan vor Ort) berechtigt.
d) TV-Teams
Anfragen zu nationalen und internationalen Drehgenehmigungen sind an die WIGE Int'l TV-Marketing GmbH zu stellen.
* Für einen konkreten Redaktionsauftrag sind erforderlich: Name des Medienvertreters, Berufsbezeichnung (Journalist und/oder Fotograf), aktuelles Datum, Unterschrift des Chefredakteurs oder Ressortleiters.